Direktversicherung

Direktversicherung

Home bAV Direktversicherung

Die Direktversicherung

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers (AN) abschließt. Die Finanzierung kann durch den Arbeitgeber (arbeitgeberfinanzierte Versorgung), den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder von beiden Parteien durchgeführt werden.

Rechtswirksam wird die Direktversicherung durch eine sogenannte Entgeltumwandlungsvereinbarung (EUV) zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber. Die versicherte Person ist der Arbeitnehmer*in. 

Welche Leistungen können vereinbart werden?

-    Altersrente
-    Berufsunfähigkeitsrente
-    Erwerbsminderungsrente
-    Hinterbliebenenrente
        - Witwen-/ Witwerrente
        - Waisenrente

Zusätzlich besteht bei vielen Versicherern die Möglichkeit, bei Vertragsbeginn eine garantierte Rentensteigerung im Falle der Berufsunfähigkeit in Höhe von 1% bis 3% zu vereinbaren. Zu Altersrentenbeginn ist auch eine einmalige Kapitalzahlung möglich. Hierbei sollten die steuerlichen Auswirkungen bekannt sein.

Besonderheiten im Überblick

Steuerliche Aspekte: 

-    Steuerfreie Beiträge bis 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West - Stand 2020 – 82.800 EUR)
-    Sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West)
-    gegebenenfalls beitragspflichtige Leistungen im Rentenbezug

Beim Arbeitgeber:

-    Die Beiträge stellen Betriebsausgaben da
-    Minimaler Verwaltungsaufwand
-    Keine Bilanzberührung – keine Rückstellungsbildung
-    Mitarbeiterbindung 

Beim Arbeitnehmer:

-    Besteuerung der Leistung erfolgt erst bei Auszahlung 
-    Lebenslange Altersrente 
-    Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen sind möglich
-    Versorgungsleistungen aus Entgeltumwandlung sind von Beginn an unverfallbar
-    Arbeitgeberwechsel – Mitnahme der Versorgung 

Wichtige Hinweise für Gesellschafter Geschäftsführer*innen

Bei der Umsetzung Ihrer eigenen Direktversicherung beachten Sie:

1. Ein erstes Dienstverhältnis soll vorliegen.  
2. Ein Gesellschafterbeschluss wurde gefertigt.
3. Sie sind von § 181 BGB befreit.
4. Vertraglich vereinbaren Sie ab Beginn der Direktversicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht ohne Vorbehalt.

 

Steigern Sie mit der bAV4winners-Stategie Ihr Versorgungskapital im Alter bis zu 10%.  

Mehr Info zur bAV4winners-Stategie hier!