Die Direktversicherung
Was ist eine Direktversicherung?
Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers (AN) abschließt. Die Finanzierung kann durch den Arbeitgeber (arbeitgeberfinanzierte Versorgung), den Arbeitnehmer*in (Entgeltumwandlung) oder von beiden Parteien durchgeführt werden.
Rechtswirksam wird die Direktversicherung bei einerEntgeltumwandlung durch die Entgeltumwandlungsvereinbarung (EUV) zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber. Die versicherte Person ist der Arbeitnehmer*in.
Welche Leistungen können vereinbart werden?
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
- Witwen-/ Witwerrente
- Waisenrente
Zusätzlich besteht bei vielen Versicherern die Möglichkeit, bei Vertragsbeginn eine garantierte Rentensteigerung im Falle der Berufsunfähigkeit in Höhe von 1% bis 3% zu vereinbaren. Zu Altersrentenbeginn ist auch eine einmalige Kapitalzahlung möglich. Hierbei sollten die steuerlichen Auswirkungen bekannt sein.
Besonderheiten im Überblick
Steuerliche Aspekte:
- Steuerfreie Beiträge bis 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West)
- Sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West)
- gegebenenfalls beitragspflichtige Leistungen im Rentenbezug
Beim Arbeitgeber:
- Die Beiträge stellen Betriebsausgaben da
- Minimaler Verwaltungsaufwand
- Keine Bilanzberührung
- Mitarbeiterbindung
Beim Arbeitnehmer:
- Besteuerung der Leistung erfolgt erst bei Auszahlung
- Lebenslange Altersrente
- Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen sind möglich
- Versorgungsleistungen aus Entgeltumwandlung sind von Beginn an unverfallbar
- Arbeitgeberwechsel – Mitnahme der Versorgung
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