Unterstützungskasse
Unterstützungskasse – maximale Freiheit in der betrieblichen Altersvorsorge
Für Gesellschafter-Geschäftsführerinnen, Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände gehört die Unterstützungskasse zu den leistungsstärksten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge.
Warum?
Weil sie dort beginnt, wo klassische Versorgungslösungen an ihre Grenzen stoßen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Modellen sind bei der Unterstützungskasse Einzahlungen in nahezu unbegrenzter Höhe möglich. Gerade für Führungskräfte mit höherem Einkommen und größerem Vorsorgebedarf eröffnet dies erhebliche Gestaltungsspielräume.
Statt sich mit begrenzten Beiträgen zufriedenzugeben, können Sie gezielt und steueroptimiert Vermögen für den Ruhestand aufbauen.
Die Beiträge werden direkt vom Unternehmen getragen und als Betriebsausgaben berücksichtigt. Dadurch reduziert sich der zu versteuernde Gewinn Ihres Unternehmens.
Gleichzeitig fließen die Beiträge nicht als Arbeitslohn in Ihr Privatvermögen ein. Die Besteuerung erfolgt erst im Rentenalter – in einer Lebensphase, in der der persönliche Steuersatz in der Regel deutlich niedriger ist.
Für Sie bedeutet das:
- - Höhere Einzahlungen als bei klassischen Vorsorgelösungen
- - Steuerfreie Dotierung während der Ansparphase
- - Reduzierung des Unternehmensgewinns durch Betriebsausgaben
- - Flexible Gestaltung der Versorgung entsprechend Ihrer Einkommenssituation
- - Möglichkeit, Versorgungslücken gezielt und schnell zu schließen
- - Ergänzung um Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen
Besonders attraktiv ist die Unterstützungskasse für Unternehmerinnen und Unternehmer, die in den vergangenen Jahren wenig Zeit hatten, sich um ihre eigene Altersvorsorge zu kümmern.
Denn hohe Nachfinanzierungen sind möglich.
Dadurch können auch bestehende Versorgungslücken in vergleichsweise kurzer Zeit geschlossen werden.
Eine Unterstützungskasse ist deshalb weit mehr als nur ein Instrument zur Altersvorsorge.
Sie ist ein strategisches Werkzeug für Unternehmer, die ihre finanzielle Zukunft intelligent gestalten, Steuern optimieren und gleichzeitig ihr Unternehmen wirtschaftlich entlasten möchten.
Eine persönliche Frage:
Wissen Sie, wie hoch Ihre Altersrente tatsächlich sein wird?
Die meisten Geschäftsführer und Vorstände kennen diese Zahl nicht. Dabei wächst diese Lücke still – Jahr für Jahr. Gleich ob Sie bereits Anwartschaften besitzen, eine bAV haben oder noch über eine Umsetzung nachdenken: In beiden Fällen lohnt es sich, genau hinzuschauen.
Die Realität:
Die meisten bAV-Verträge sind mit erheblichen Abschluss- und Vertriebskosten belastet, die still die Rendite aufzehren. Hinzu kommen Hochrechnungen, die auf vereinfachten Annahmen basieren und selten halten, was sie versprechen.
Wir machen das anders: Wir arbeiten ausschließlich mit Tarifen ohne Abschluss- und Vertriebskosten, rechnen mit 10.000 stochastischen Simulationen statt einfacher Hochrechnungen und erstellen einen persönlichen bAV-Report – individuell auf Ihre Wunschrente zugeschnitten.
Das Ergebnis:
Ein klarer Fahrplan, wie Sie Ihre Wunschrente im Alter tatsächlich erreichen können. Kein Verkaufsgespräch – sondern ein ehrlicher, unabhängiger Blick auf Ihre Situation. Unsere Vergütung erfolgt transparent auf Honorarbasis – für Sie als Betriebsausgabe absetzbar und ohne jeden Interessenkonflikt.
Warum Honorarberatung in der bAV für GGF und Vorstände
Unsere Vergütung – transparent, unabhängig und nachvollziehbar
Für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände ist die betriebliche Altersversorgung ein zentrales Instrument, um Versorgungslücken zu schließen, Vermögen aufzubauen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Gleichzeitig sind bAV-Konzepte oft komplex und haben langfristige Auswirkungen auf Liquidität, Bilanz, Haftung und spätere Versorgung.
Im Unterschied zur provisionsbasierten Vermittlung wird der Honorarberater ausschließlich vom Mandanten bezahlt – nicht vom Versicherer. Dadurch entfällt der wirtschaftliche Anreiz, bestimmte Versicherungsprodukte oder Versorgungsträger aufgrund hoher Provisionen zu empfehlen. Die Beratung orientiert sich allein an den Interessen des GGF oder Vorstands.
Gerade bei Themen wie Direktzusage, Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung oder der Ausgestaltung von Pensionszusagen ist diese Unabhängigkeit ein wesentlicher Vorteil. Ein Honorarberater kann unterschiedliche Anbieter, Tarife, Kostenstrukturen und Finanzierungswege objektiv vergleichen und eine Lösung entwickeln, die zur persönlichen Versorgungssituation sowie zur Unternehmensstrategie passt.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Transparenz. Bei einer Honorarberatung sind Kosten, Vergütung und laufende Belastungen offen nachvollziehbar. Versteckte Abschluss- oder Bestandsprovisionen entfallen. Dadurch bleibt häufig mehr Kapital in der Versorgungslösung und die langfristige Rendite kann steigen.
Für GGF und Vorstände bedeutet das: mehr Objektivität, höhere Transparenz und eine bAV-Beratung, die sich konsequent an den eigenen Interessen orientiert – nicht an den Vertriebszielen eines Versicherers.
Für GGF und Vorstände bedeutet das:
- - Objektive Auswahl ohne Einfluss von Versicherungsprovisionen
- - Transparente Kosten und nachvollziehbare Vergütung
- - Mehr Kapital bleibt in der Versorgungslösung
- - Individuelle Gestaltung passend zu Unternehmen und Privatvermögen
- - Langfristig höhere Effizienz und bessere Versorgungsergebnisse
Ihr Telefontermin
Gerne spreche ich mit Ihnen über die Möglichkeiten und Umsetzung Ihrer überbetrieblichen Unterstützungskasse. Ich schlage Ihnen vor, Ihren persönlichen Telefontermin zu vereinbaren.
Falls Sie im Vorfeld spezifische Punkte besprechen möchten, nutzen Sie im Buchungsformular die Pos. "Nachricht".