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Persönliche Haftpflichtversicherung für den Geschäftsführer

Täglich treffen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein.

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Auch Entscheider in Stiftungen können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden. Nicht immer besteht ausreichender Versicherungsschutz über eine D & O der Firma. Daher und weil die Haftung auch nach Firmenaustritt weiter besteht, empfiehlt es sich, selbst für diesen sinnvollen Schutz zu sorgen!

Für wen ist die Versicherung?

Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbH Geschäftsführer, Vorstände, Generalbevollmächtigte, etc. und der Kontrollorgane, wie z. B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium, etc. haften für ihre Entscheidungen persönlich. Hier ist der Schutz einer D & O dringend angeraten! Da Firmen oft nicht oder nicht ausreichend hoch abgesichert sind, sollte jeder Betroffene hohes persönliches Interesse an diesem existenz sichernden Versicherungsschutz haben und sich ein eigenes Bild vom vorhandenen Schutz machen, wenn er eine wie obig genannte Funktion übernimmt.

Gerade dann, wenn ein häufiger Wechsel der Firma vorstellbar ist, kann eine persönliche D & O die bessere Wahl gegenüber der Firmenlösung sein. Die Haftung des Entscheiders besteht auch nach seinem Firmenaustritt weiter. Nur mit einer eigenen, persönlichen D & O können Sie auch dann noch aktiv Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen. Nur mit einem eigenen Vertrag können Sie die Rahmenbedingungen (Versicherungssumme, etc.) weiter selbst beeinflussen.