You are currently viewing Die Beitragsentlastung in der bAV

Die Beitragsentlastung in der bAV

Die betriebliche Altersversorgung wird noch attraktiver!

am 12.12.2019 hat der Deutsche Bundestag dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ zugestimmt. Die lang ersehnte Beitragsentlastung kommt für versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2020.

Was wird sich ändern?

Ab dem 01.01.2020 gibt es einen Freibetrag für Betriebsrenten in Höhe von 159,25 EURO pro Monat.

Was das für Sie bedeutet!

Wer bisher als pflichtversicherter Rentner eine Betriebsrente oberhalb der Freigrenze von 155,75 EURO bezog, musste auf die gesamte Rente Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Ab dem 01.01.2020 ist nur der Teil der Betriebsrente beitragspflichtig, der den Freibetrag von 159,25 EURO überschreitet. Diese Neuerung betrifft auch alle pflichtversicherte Betriebsrentner die bereits Betriebsrente beziehen oder eine Kapitalzahlung wählten, die weniger als 10 Jahre zurückliegt.

Das Bundesministerium rechnet vor*

 

2019

2020

Betriebsrente

210,00 €

210,00 €

Freibetrag

159,25 €

Beitragspflichtige Rente

210,00 €

50,75 €

Pflegeversicherung inkl. Kinderlosenzuschlag (3,3%)

6,93 €

6,93 €

Krankenkassenbeitrag (14,6%)
Zusatzbeitrag (1,0%)

32,76 €

7,92 €

 
Vorteil durch die Freigrenze ab 2020

0,00 €

24,84 €

*http://www.bundesgesundheitsministerium.de/betriebsrentenfreibetragsgesetz.html

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist frühstens mit einer Umsetzung Mitte des Jahres 2020 zu rechnen.