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GmbH – Neugründer und die bAV

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist auch für GmbH-Neugründer ein wichtiges Thema, um die finanzielle Absicherung im Ruhestand zu gewährleisten. Die bAV bietet die Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rente Vermögen aufzubauen und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen.

Als GmbH-Neugründer hast du die Möglichkeit, von Anfang an eine betriebliche Altersvorsorge einzurichten. Dies kann nicht nur als attraktives Benefit-Programm dienen, um qualifizierte Mitarbeiter anzuziehen und langfristig zu binden, sondern auch als Möglichkeit, selbst für das Alter vorzusorgen.

Es gibt verschiedene Durchführungswege der bAV, die auch für GmbH-Neugründer relevant sind.

Bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge für deine GmbH solltest du einige Aspekte beachten. Eine individuelle Beratung kann dabei helfen, die passende Form der bAV zu finden und die Ziele der Mitarbeiter zu erfüllen.

Des Weiteren solltest du die steuerlichen Vorteile der bAV für dich und deine GmbH nutzen. Die Beiträge zur bAV können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führt. Zudem können die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge sozialversicherungsfrei gestaltet werden, was weitere Einsparungen ermöglicht.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die betriebliche Altersvorsorge an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. So ist das angesparte Kapital in der Regel erst im Rentenalter verfügbar und unterliegt dann der Besteuerung.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente, um im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein. Als GmbH-Neugründer solltest du frühzeitig überlegen, ob und wie du eine betriebliche Altersvorsorge für dich einrichten möchtest. Eine individuelle Beratung durch einen Experten kann dabei helfen, die passende Lösung zu finden und die Vorteile der bAV optimal zu nutzen.

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