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GEWUSST WIE!

Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurden nicht nur Regelungen getroffen, die einen Arbeitgeber dazu verpflichten, sich finanziell am Alterssparen seiner Arbeitnehmer zu beteiligen (bei bestehenden Verträgen ab 2022).

Es wurde auch eine Grenze gezogen, bis zu der auf Betriebsrenten keine Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Bei größeren Renten dann auch nur für den Teil der Rente, der diese Grenze übersteigt. Dadurch lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge noch viel mehr als bisher.

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