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Unterstützungskasse

Was ist eine Unterstützungskasse (UK)?

Die UK ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung mit dem Zweck, Versorgungsleistungen an die Mitarbeiter*in eines oder mehrere Arbeitgeber zu erbringen. Die Arbeitgeber sind Trägerunternehmen und entrichten die hierfür erforderlichen Zuwendungen zum Aufbau der Versorgungsleistung an die Unterstützungskasse.

Die UK unterliegt nicht der Aufsicht durch die BaFin und gewähren keinen Rechtsanspruch auf Ihre Leistungen. Allerdings hat der Arbeitnehmer gleichwohl einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung. Die Zuwendungen durch den Arbeitgeber an die Unterstützungskasse sind in § 4d EStG geregelt. Man unterscheidet pauschal dotierte und rückgedeckte Unterstützungskassen.

Rückgedeckte Unterstützungskasse 

Die Vorteile einer rückgedeckten Unterstützungskasse liegt in der unbegrenzten Dotierung im Rahmen der steuerlichen Leistungsgrenzen und im Rahmen der Angemessenheit der Höhe der Altersversorgung. Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist Bilanzneutral beim Trägerunternehmen und hat keinen Einfluss auf Ratings nach Bilanzkennzahlen. Zwingend erforderlich sind fortlaufend, gleich bleibend oder steigende Beiträge durch das Trägerunternehmen an die Unterstützungskasse.

Hinweise für den Gesellschafter-Geschäftsführer

Für die steuerliche Anerkennung der Unterstützungskassenzusage gelten spezielle Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen gilt es vor Umsetzung und Implementierung der Unterstützungskassenzusage zu prüfen. Wir empfehlen Ihnen zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung unbedingt den Rat durch einen Experten im Fachbereich der betrieblichen Altersvorsorge in Verbindung mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Wichtige Punkte die es u.a. zu beachten gilt:

–    Für die UK-Zusage muss eine betriebliche Veranlassung bestehen.
–    Sie muss schriftlich erteilt worden sein.
–    Der Rechtsanspruch des Versorgungsberechtigten muss Gültigkeit haben.
–    Es darf kein steuerschädlicher Vorbehalt vorliegen.
–    Privatrechtlicher Insolvenzschutz sollte beachtet werden.
–    Kürzung Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen
–    Vererbbarkeit (nur „enge“ Hinterbliebenen möglich)
–    Angemessenheit der Gesamtausstattung

Vorteile beim GGF für den Durchführungsweg der Unterstützungskasse?

–    Kein Bilanzausweis
–    Hohe Versorgungen über die Unterstützungskasse möglich, d.h. keine Grenzen bei der steuerlichen Dotierung (im Rahmen der Angemessenheit und Leistungshöchstgrenzen)
–    Kongruente Rückdeckung bedeutet ausfinanzierte Versorgung
–    Keine Belastung nachfolgender Generationen
–    i.d.R. keine Probleme bei der Nachfolgeregelung oder Verkauf des Unternehmens
–    Privatrechtlicher Insolvenzschutz

Die UK ist ein hervorragender Durchführungsweg für den Gesellschafter Geschäftsführer. Gerne führen wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer ein Gespräch, wie Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge optimal umsetzen können.