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Junge GmbHs und die bAV für den Gesellschafter-Geschäftsführer!

Ist eine betriebliche Altersvorsorge bei jungen GmbHs möglich? Mit dieser Frage muss sich der GGF zwangsläufig beschäftigen, wenn er als beherrschender oder auch nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer seine Altersvorsorge aufbauen möchte. Im Vorfeld kann ich Ihnen diese Frage mit JA beantworten. Einige Regeln sind allerdings zu beachten.

Gerade Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer befinden sich in einer besonderen Situation. Denn bei Ihnen fällt die Versorgungslücke zwischen den gewohnten Bezügen und den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Ruhestand besonders groß aus. Sofern überhaupt ein Anspruch besteht.

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge nutzen auch Sie und die GmbH die Vorteile, die der Gesetzgeber bietet. Hierbei ist es von entscheidender Bedeutung, dass gewisse Regeln eingehalten werden. Sie haben gerade Ihre GmbH gründet und beziehen Gehalt aus der GmbH. Nach herrschender Meinung können Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge strukturiert und systematisch aufbauen.

Wichtige Fragen die Sie sich vor Abschluss stellen sollten!

  1. Wurde Ihr Status durch ein Status-Feststellungsverfahren geprüft?
  2. Welche Maßnahmen müssen durchgeführt werden, damit die bAV steuerlich anerkannt wird?
  3. Wie kann ich die bAV vor Insolvenz schützen?
  4. Welchen Versicherer wähle ich aus?
  5. Was für ein Tarif passt am besten zu mir?
  6. Welche Versicherungsleistung kann ich in den Vertrag einschließen?
  7. Welcher Beitrag sollte für die bAV angesetzt werden.


Unser Lösungsansatz für Sie:

  1. Step by Step bearbeiten wir strukturiert alle wesentlichen Punkte, die es für Ihre betrieblichen Altersvorsorge zu berücksichtigen gibt. Als Versicherungsmakler sind wir unabhängig und an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Dadurch sind wir in der Lage, objektiv und ohne jeglichen Druck, Ihre Wünsche und Ziele umzusetzen.
  2. Grundsätzlich bieten wir den Gesellschafter-Geschäftsführer Tarife von Versicherern, die ohne Abschluss.- und Vertriebskosten kalkuliert sind. Dadurch erhöhen Sie ohne Risiko ab Beginn Ihre garantierten Versorgungsleistungen.
  3. Unser Know-how basiert auf eine über 30 jährigen Berufserfahrung. Als Geprüfter Unternehmensberater bAV (iofc) repräsentiert unser Qualitätssiegel den hohen Anspruch, den wir gegenüber unsere Mandanten an uns stellen.