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Direktversicherung – Speziell für den Gesellschafter-Geschäftsführer

Direktversicherung – Speziell für den Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers (GGF) abschließt. Die Finanzierung kann durch den Arbeitgeber (arbeitgeberfinanzierte Versorgung), den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder von beiden Parteien durchgeführt werden. Rechtswirksam wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Durchführungsweg der Direktversicherung durch eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Das wird im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung durchgeführt. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber. Die versicherte Person ist der Arbeitnehmer*in.

Welche Leistungen können an die Bezugsberechtigten vereinbart werden?

–    Altersrente
–    Berufsunfähigkeitsrente
–    Erwerbsminderungsrente
–    Hinterbliebenenrente
–    Witwen-/ Witwerrente
–    Waisenrente

Zu Altersrentenbeginn ist auch eine einmalige Kapitalzahlung möglich. Hierbei sollten die steuerlichen Auswirkungen bekannt sein. Zusätzlich besteht bei vielen Versicherern die Möglichkeit, bei Vertragsbeginn eine garantierte Rentensteigerung in Höhe von 1% bis 3% zu vereinbaren.

Besonderheiten im Überblick

Steuerliche Aspekte:

–    Steuerfreie Beiträge bis 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West – Stand 2020 – 82.800 EUR)
–    Sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West)
–    gegebenenfalls beitragspflichtige Leistungen im Rentenbezug

Beim Arbeitgeber:

–    Die Beiträge – auch bei einer Entgeltumwandlung – stellen Betriebsausgaben da
–    Minimaler Verwaltungsaufwand
–    Keine Bilanzberührung – keine Rückstellungsbildung
–    Mitarbeiterbindung

Beim Arbeitnehmer:

–    Besteuerung der Leistung erfolgt erst bei Auszahlung – mit einem in der Regel dann niedrigeren Steuersatz
–    Lebenslange Altersrente
–    Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen sind möglich
–    Versorgungsleistungen aus Entgeltumwandlung sind von Beginn an unverfallbar
–    Arbeitgeberwechsel – kein Problem

Der Arbeitnehmer kann seine Direktversicherung vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen, oder eine Übertragung des Deckungskapitals durchführen sowie den Versorgungsvertrag privat weiterführen. Auch eine Freistellungen der Beiträge ist möglich.

Wichtige Hinweise für den Gesellschafter Geschäftsführer:

1.   Vor Abschluss einer arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge sollte eine Gesellschafterversammlung mit Gesellschafterbeschluss durchgeführt werden.
2.  Der Gesellschafter Geschäftsführer sollte vom § 181 BGB befreit sein.
3.  Ab Beginn der Versorgung sollte der versicherte Person ein unwiderrufliches Bezugsrecht ohne Vorbehalt eingeräumt werden.

Grundsätzlich bei Statuswechsel beachten:

Bei einem Statuswechsel sollte immer eine bestehende Versorgungszusagen hinsichtlich der Insolvenzsicherung, Bezugsrecht und Verpfändung überprüft werden.

Szenario: Sollten Sie als Angestellter im gleichen Unternehmen in eine Geschäftsführerposition oder in einem Konzern von einem Geschäftsführerposten auf einen anderen wechseln unterliegen Sie in den meisten Fällen nicht mehr dem Schutz des Betriebsrentengesetzes. Es wird dringend empfohlen, den Insolvenzschutz im neuen Dienstvertrag zu regeln.

Gleiches gilt auch für die Einräumung von Bezugsrechten und
Pfandrechten (OLG Stuttgart, 16.06.2016, 7 U 35/16).

Das zweistufige Vorsorgekonzept für den Gesellschafter-Geschäftsführer!

 

Zweistufen Modell

Stufe 1: Im ersten Schritt sollte man im Rahmen der versicherungsförmigen Durchführungswege die steuerlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Das betrifft die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds. Der Gesetzgeber hat dafür klare Regelungen geschaffen. Damit legen Sie sich den ersten Grundstein für Ihre Versorgungsleistung.

Stufe 2: Spätestens 5 Jahre nach Firmengründung sollte eine Analyse zur Einrichtung und Implementierung der nächsten Vorsorgestufe durchgeführt werden. In Sonderfällen und im Zuge einer Finanzamtsanfrage kann eine kürzere Wartezeit erreicht werden. Grundsätzlich empfehlen wir, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer dieses Vorsorgemodell hinsichtlich der Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu besprechen.

Gerne stehe ich Ihnen in unserem LIVE-Chat zur Verfügung. Fragen Sie gleich im Live-Chat auch nach der bAV4winners-Strategie?

 

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