Entgeltumwandlung
Optimal fürs Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen!
Wer sich heute nur auf die gesetzliche Rente verlässt, hat später das Nachsehen. Mehr als die Grundversorgung kann diese künftig nicht mehr bieten. Deshalb ist eine zusätzliche Absicherung unverzichtbar. Nehmen Sie Ihre Altersversorgung selbst in die Hand. Um Sie dabei zu unterstützen, fördert der Staat die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung durch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen - von einer klassischen Rentenversicherung über Riester bis Rürup etc. Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege. Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen, sowie die Direktversicherung. Letztere ist weit verbreitet und bietet viele Vorzüge.
Für wen ist eine betriebliche Altersversorgung interessant?
Die betriebliche Altersvorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis interessant, nicht nur für „Besserverdiener“. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der betrieblichen Altersvorsorge eine ausgezeichnete Möglichkeit vorzusorgen.
Tarifverträge / Minijober
In vielen Branchen ist die betriebliche Altersvorsorge bereits in den Tarifverträgen geregelt. Informieren Sie sich bei Ihrer Personalabteilung. Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer Direktversicherung vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Durch die sog. Minijobrente hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen.
Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer
Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen. Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei, die nächsten 4% sind nur steuerfrei. Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls angerechnet. Der Freibetrag für Betriebsrenten liegt bei 169,75 EURO pro Monat (Stand 01.01.2023).
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz?
Aufgrund eines sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung haben Sie vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Zahlt Ihr Arbeitgeber die Beträge (Arbeitgeberfinanzierung), entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht in der Regel erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit, außer dies ist vertraglich anderweitig geregelt.
Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, gibt es folgende Möglichkeiten:
- • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertag.
- • Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen.
- • Sie können den Vertrag aus eigenen Beiträgen privat weiter finanzieren.
- • Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftiger Rente weiter.
DIE VORTEILE AUF EINEN BLICK
- • Hohe steuerliche Vorteile
- • Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15%
- • Flexible Produktauswahl
- • Lebenslange Rente
- • Kapitalauszahlungen möglich
- • Mitnahme der Versorgung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
Die betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer ein wichtiger Baustein für die Altersrente.
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